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ES Eventsanitäter · Christian Schmitz · Karl-Arnold-Straße 209, 52511 Geilenkirchen
Die Anforderung für die Sanitätsbetreuung sollte mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei Eventsanitäter.de eingehen. Für die rechtliche Wirksamkeit muss diese Einsatzanforderung im Original unterschrieben vor Veranstaltungsbeginn vorliegen und von der Fa. Eventsanitäter schriftlich bestätigt werden.
Für die Bemessung des Sanitätsdienstes (Personalstärke, Rettungsmittel etc.) wird anhand der Angaben des Veranstalters und der Auflagen der Genehmigungsbehörde das Gefährdungspotenzial analysiert und der Sanitätseinsatz entsprechend geplant und durchgeführt. Die Firma Eventsanitäter.de übernimmt jedoch keinerlei Verantwortung dafür, dass die Bemessung tatsächlich für alle Fälle ausreichend ist. Sollte sich das Gefährdungspotenzial verändern, werden durch den Einsatzleiter weitere Kräfte nachgefordert; die entstehenden Kosten trägt uneingeschränkt der Veranstalter.
Haftungsansprüche seitens des Veranstalters und Dritter sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unseres Personals ursächlich waren.
Es erfolgt lediglich die Bereitstellung von qualifiziertem Personal, Material und Gerät. Ein Mietverhältnis besteht nicht. Unsere Mitarbeiter übernehmen ausschließlich die sanitätsdienstliche Betreuung und damit in direktem Zusammenhang stehende Aufgaben. Ordnungsdienstliche Arbeiten sind nicht Bestandteil der Sanitätsbetreuung.
Die Firma ES Eventsanitäter hält sich ans Arbeitszeitgesetz. Dauerhaftes Arbeiten ist nur bei bis zu 8-Stunden-Diensten möglich. Bei längeren Diensten gilt die Bereitschaftszeit. Zusatzaufgaben ohne medizinischen Bezug sind nicht Gegenstand der Dienstleistung. Bereitschafts- und Arbeitszeit werden wie im Angebot zu 100 % berechnet.
Die Verpflegung des Personals erfolgt in angemessener Weise durch den Veranstalter oder auf Kosten des Veranstalters. Eventuelle Verpflegungskosten sind im Angebot nicht inbegriffen und werden ggf. zusätzlich berechnet.
Vor Auftragserteilung wird ein Angebot erstellt. Verlängerungen der Arbeitszeit werden entsprechend angepasst (§ 11). Erforderliches Material wird nach dem Einsatz zusätzlich berechnet. Bei Diensten unter 6 Stunden werden mindestens 6 Stunden berechnet.
Bei Stornierung aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, sind die bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten. Stornokostenstaffelung: 1 Woche vor Veranstaltung 75 % der Kosten, 2 Wochen vor Veranstaltung 50 % der Kosten. Die Firma Eventsanitäter.de kann die Übernahme ohne Angabe von Gründen ablehnen, sofern die Anfrage noch nicht bestätigt ist.
ES Eventsanitäter ist berechtigt, bei Reitturnieren und vergleichbaren Veranstaltungen ein kamerabasiertes Sturzerkennungssystem auf dem Veranstaltungsgelände aufzubauen und zu betreiben. Dieses System dient ausschließlich der schnelleren Erkennung und Lokalisierung von Sturzereignissen sowie der damit verbundenen medizinischen Erstversorgung. Die Aufzeichnungen werden ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Veranstalter wird über Anzahl und Standort der Kameras informiert. Die Genehmigung gilt als erteilt, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich widerspricht (Opt-out möglich, siehe unten).
Wir behalten uns vor, zusätzlich zum angeforderten Personal Praktikanten zu Einsätzen mitzubringen. Verpflegungskosten für Praktikanten übernimmt die Fa. Eventsanitäter selbst.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Der Gerichtsstand ist Geilenkirchen.
Jede weitere Arbeitszeit über den geschlossenen Vertrag hinaus wird mit dem im Angebot angegebenen Stundenlohn berechnet, je angefangene 30 Minuten.
Wir gehen davon aus, dass wir berechtigt sind, Eigenwerbung in Form von Plakaten und Flyern auf der Veranstaltung durchzuführen.
Sollten einzelne Bestandteile des Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Vertragsbestandteile hiervon nicht berührt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, etwaige Auslegungsunterschiede in fairer und partnerschaftlicher Form zu lösen.
ES Eventsanitäter darf auf dieser Veranstaltung das kamerabasierte Sturzerkennungssystem aufbauen und betreiben (§ 8). Haken entfernen = Widerspruch / keine Erlaubnis.
Vielen Dank. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.